Aufnahmeantrag

Ihre personenbezogenen Daten werden nur zum rechtmäßigen Zweck der Aufgabenerfüllung des DAV gespeichert und genutzt.

Bitte beachten:
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet und müssen ausgefüllt werden, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann.

Hinweise zur Mitgliedschaft:

Mit Versendung des Aufnahmeantrages bestätigt der Antragsteller, dass er die Ziele und insbesondere die Satzung der Sektion anerkennt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit).

Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrages.

Antragsteller


Anrede*     Frau Herr

Name*
Vorname*
Geburtsdatum*
Beruf
Telefon tagsüber
Straße/Hausnummer*
PLZ/Wohnort*
Telefon privat
E-Mail

wenn auch der Ehepartner Mitglied werden soll:
Name des Ehepartners
Geburtsdatum
Telefon des Ehepartners tagsüber

Vorname des Ehepartners
Beruf des Ehepartners
wenn auch Kinder des Antragstellers Mitglieder werden sollen:
Name des 1. Kindes
Vorname des Kindes
Geburtsdatum
Name des 2. Kindes
Vorname des Kindes
Geburtsdatum
Name des 3. Kindes
Vorname des Kindes
Geburtsdatum

wenn bereits eine Mitgliedschaft in einer Sektion des DAV besteht:
Ich war/bin bereits Mitglied in der Sektion:




Andere Familienmitglieder sind/
waren Mitglied in der Sektion:

Gewünschter Beginn der Mitgliedschaft:
Mitgliedschaft für das laufende Kalenderjahr (gültig bis 28.02.2012, bei ungekündigter Mitgliedschaft). Der gesamte Jahresbeitrag wird fällig!




Mitgliedschaft für das kommende Kalenderjahr (gültig ab 01.12.2011)


Einzugsermächtung
Ich ermächtige hiermit, jederzeit widerruflich, die DAV-Sektion Regensburg zu Lasten meines Kontos den/die fälligen Jahresbeitrag/-beiträge mittels Lastschrift einzuziehen.

Die Beiträge werden jeweils im Dezember/Januar eingezogen. Wenn das Konto des Antragsstellers die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Bei Nichteinlösung entstehende Bankspesen gehen zu Lasten des Antragstellers.
Name des Kontoinhabers*
Name des Kreditinstitutes*
Kontonummer*
Bankleitzahl*