Ihre personenbezogenen Daten werden nur zum rechtmäßigen Zweck der Aufgabenerfüllung des DAV gespeichert und genutzt.
Bitte beachten:
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Hinweise zur Mitgliedschaft:
Mit Versendung des Aufnahmeantrages bestätigt der Antragsteller, dass er die Ziele und insbesondere die Satzung der Sektion anerkennt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit).
Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrages.
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Antragsteller
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Ich ermächtige hiermit, jederzeit widerruflich, die DAV-Sektion
Regensburg
zu Lasten meines Kontos den/die fälligen Jahresbeitrag/-beiträge
mittels Lastschrift einzuziehen.
Die Beiträge werden jeweils im Dezember/Januar eingezogen. Wenn das Konto des Antragsstellers die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Bei Nichteinlösung entstehende Bankspesen gehen zu Lasten des Antragstellers. |
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