Ende Februar werden wieder die neuen DAV-Mitgliedsausweise versendet. Bitte beachten Sie: Sollte sich Ihre Bankverbindung und/oder Adresse geändert haben, schicken Sie diese Änderungen bitte bis 25. November 2021 an uns.
Je nach Art der Zahlung des Mitgliedsbeitrags unterscheidet sich der Ablauf der Versendung:
Lastschriftverfahren
Wenn Sie beim Lastschriftverfahren teilnehmen - wie 98 Prozent unserer Mitglieder - dann erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis für 2022 automatisch bis Ende Februar zugeschickt. So lange ist Ihr Mitgliedsausweis aus 2021 auch noch gültig.
Ihr Beitrag für 2022 wird ohne weitere Gebühren als SEPA-Lastschrift am 07. Dezember 2021 abgebucht. Unsere Gläubiger-ID ist die DE07ZZZ00000128950. Die Mandatsreferenz entspricht Ihrer Mitgliedsnummer.
Eine dringende Bitte: Sollte uns bei der Abbuchung Ihres Beitrags ein Fehler unterlaufen, dann widersprechen Sie der Abbuchung bitte nicht, sondern machen Sie uns eine kurze Mitteilung über mitglieder@alpenverein-regensburg.de. Wir sorgen dann umgehend für die Korrektur. Sie helfen uns dadurch Stornogebühren zu sparen, die nicht unerheblich sind.
Sollte sich Ihre Adresse oder Bankverbindung geändert haben, dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich (z.B. über: mitglieder@alpenverein-regensburg.de) oder telefonisch (0941-560159) spätestens bis 25. November 2021 mit.
Überweisung
Wenn Sie uns Ihren Beitrag noch überweisen, erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis für 2022 erst nach Eingang des Jahresbeitrags zugesandt. Hier ist aufgrund des Mehraufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € fällig.
Bitte verwenden Sie folgende Bankverbindung: IBAN DE48 7509 0000 0350 09 bei der Volksbank Regensburg, BIC GENODEF1R01.
Wie in den letzten Jahren üblich, werden keine Beitragsrechnungen oder Überweisungsvordrucke versendet. Bitte entnehmen Sie die Höhe Ihres Beitrags unserer Website. Ihre Kategorie finden Sie links auf Ihrem Mitgliedsausweis für 2021.
Da die Verbuchung des Beitrags, die Kuvertierung und der Versand händisch erfolgen müssen, bitten wir um Verständnis, falls es zu Verzögerungen kommen sollte. Hier ist aufgrund des Mehraufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € fällig. Bitte überweisen Sie den Beitrag satzungsgemäß bis 31. Januar.