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Beitragsanpassung 2021
Der Vorstand wird an die Mitgliederversammlung 2020 den Antrag auf Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 2021 entsprechend der nachfolgenden Tabelle stellen. Der abgebildete Vorschlag mit den neuen Beiträgen gilt noch vorbehaltlich der Zustimmung durch den Beirat der Sektion.

Beitragsanpassung 2021

Beitragsanpassung 2022
Der Vorstand wird an die Mitgliederversammlung 2021 den Antrag auf Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab 2022 entsprechend der nachfolgenden Tabelle stellen..

Beitragsanpassung 2022

Geplante Satzungsänderung 2020
Auf Beschluss des Vorstands soll der Antrag an die Mitgliederversammlung gestellt werden, bei § 15 Abs. 4 der Satzung den vollständigen Passus aus der Mustersatzung für Sektionendes DAV zu übernehmen. Mit dieser Fassung sind die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Ehrenamtspauschale geschaffen. Die ehrenamtliche Arbeit eines Vorstandsmitgliedes und vom Vorstand beauftragter Mitglieder kann dann steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von derzeit 720 EUR/Jahr vergütet werden.

Alte Fassung:

Vorstand § 15
Zusammensetzung und Wahl
4. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.

Neue Fassung:
Vorstand § 15
Zusammensetzung und Wahl
4. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Zuwendungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz) sind unschädlich. Die Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, insbesondere der Reisekosten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit tatsächlich entstanden sind. Gleiches gilt für vom Vorstand beauftragte Vereinsmitglieder.

Geplante Satzungsänderung 2021
Auf Beschluss des Vorstands soll der Antrag an die Mitgliederversammlung gestellt werden, bei § 15 Abs. 4 der Satzung den vollständigen Passus aus der Mustersatzung für Sektionendes DAV zu übernehmen. Mit dieser Fassung sind die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Ehrenamtspauschale geschaffen. Die ehrenamtliche Arbeit eines Vorstandsmitgliedes und vom Vorstand beauftragter Mitglieder kann dann steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von derzeit 840 EUR/Jahr vergütet werden.

Alte Fassung:

Vorstand § 15
Zusammensetzung und Wahl
4. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.

Neue Fassung:
Vorstand § 15
Zusammensetzung und Wahl
4. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Zuwendungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz) sind unschädlich. Die Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, insbesondere der Reisekosten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit tatsächlich entstanden sind. Gleiches gilt für vom Vorstand beauftragte Vereinsmitglieder.

Die Corona-Pandemie der letzten beiden Jahre hat uns deutlich gemacht, wie wichtig, ja unverzichtbar, die Möglichkeiten einer elektronischen Kommunikation für die Vereinsarbeit sind. Als persönliche Treffen nicht möglich waren, hielten wir zahlreiche Vorstandssitzungen via Teams ab und auch die Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 konnten wir, nach mehrmaligem Verschieben letztlich im Oktober 2021 als virtuelle Versammlung abhalten. Dabei machten erfreulich viele Mitglieder von der Möglichkeit Gebrauch, an dieser ersten virtuellen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Gesetzliche Grundlage der elektronischen Kommunikation in unserem Verein ist derzeit das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das nur noch bis August 2022 gelten wird. Um auch langfristig eine elektronische Kommunikation in unserem Verein zu ermöglichen sowie weiterhin virtuell bzw. hybride Versammlungen zu ermöglichen, haben wir im Vorstand beschlossen, der Mitgliederversammlung Änderungen der Satzung unseres Vereins vorzuschlagen, die auf den Formulierungsvorschlägen der Kommission Recht des Bundesverbandes des DAV basieren. Dabei wollen wir folgende drei Punkte dauerhaft festschreiben:

  • Mitgliederversammlungen können zukünftig entweder als Präsenzversammlungen, elektronische Versammlungen oder hybride Versammlungen durchgeführt werden.
  • Mitglieder des Vorstandes, des Beirates und des Ehrenrates können auch im Wege der elektronischen Kommunikation an Sitzungen teilnehmen.
  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, des Beirates und des Ehrenrates können auch durch elektronische Stimmabgabe gefasst werden.

Daneben sind kleinere redaktionelle Änderungen und Klarstellungen notwendig.

Alle Änderungen und Ergänzungen haben wir in der folgenden Synopse gegenüberstellt:

Satzungsaenderung 2022 01

Satzungsaenderung 2022 02

Satzungsaenderung 2022 03

Satzungsaenderung 2022 04

Satzungsaenderung 2022 05

Satzungsaenderung 2022 06

Satzungsaenderung 2022 07

Satzungsaenderung 2022 08

Satzungsaenderung 2022 09

Satzungsaenderung 2022 10

Satzungsaenderung 2022 11

Machbarkeitsstudie zur Mittelgebirgshütte Gibacht liegt vor: Arbeitsgruppe Gibacht und Vorstand stellen die Fortführung des Projekts auf der Mitgliederversammlung zur Entscheidung


Mitte November traf die erste Version der Machbarkeitsstudie vom Architekturbüro ELEMENT A Christian Taufenbach bei uns ein. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass das Projekt Gibacht prinzipiell realisierbar ist und es Lösungen für die derzeit noch offenen Fragen bezüglich der Themen Wasser- und Abwasserversorgung, Brandschutz und baurechtliche Genehmigung gibt.

Die Studie beinhaltet nach einer ausführlichen Untersuchung des Bestandes einen Vorentwurf für die Sanierung und Ausstattung des Gasthauses als Selbstversorgerhütte, eine Kostenschätzung für die daraus folgenden Maßnahmen am Schlafhaus, weiterhin eine Kostenschätzung für die kurzfristige Ertüchtigung der Gaststätte und eine perspektivische Planungsskizze für eine Erweiterung der Gaststätte im angrenzenden Stadel mit einem einfachen Kostenansatz. Im ersten Bauabschnitt soll das Schlafhaus saniert und als Selbstversorgerhütte mit ca. 50 Übernachtungsplätzen ausgelegt werden. Es sind unterschiedlich dimensionierte Mehrbettzimmer von zwei bis max. sechs Betten angedacht, von denen sich einige bei Bedarf zu größeren Bereichen „zusammenschalten“ lassen können, um Familien mehrtägige Aufenthalte zu ermöglichen. In dem Haus ist eine Stube mit einer kleinen Selbstversorgerküche eingeplant. Weiterhin sind zwei Sanitärbereiche zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen. Insgesamt soll der Standard dem einer üblichen Alpenvereinshütte entsprechen.

Die Baumaßnahmen umfassen einen weitgehenden Rückbau aller nachträglich eingefügten Einbauten, die Erneuerung aller Böden, aller technischen Installationen, der Heizung und aller Wandverkleidungen. Der Ausbau und die Einrichtung soll zeitgemäßen Qualitäts- und Brandschutzanforderungen genügen. Das Büro veranschlagt für die Ausführung aller Arbeiten inclusive Einrichtung und Möblierung Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.000.000 € zuzüglich Baunebenkosten von rd. 300.000 €.

Das Herrichten der Gaststätte für einen mittelfristig tragfähigen Betrieb wird mit 20.000 € veranschlagt. Für eine spätere Erweiterung der Gaststätte in der Scheune (siehe Skizze) würde aus heutiger Sicht ein Aufwand von ca. 1.000.000 € anfallen. Soweit also das Ergebnis der Studie.

Überlegungen zu einer Alternative

Am 14. Januar fand eine Begehung des Gebäudes mit unserem Mitglied Josef Karl aus Waffenbrunn statt, der selbst einen Holzbaubetrieb führt. Während der Begehung regte er an, den Bestand der Hütte weitgehend bis auf die Steinwände zurückzubauen und in moderner Holzbauweise die Hütte in den gleichen Ausmaßen wieder aufzubauen. Eine überschlägige Kostenschätzung ergab zwar ähnliche Kosten, jedoch eine vermutlich bessere Qualität im Endergebnis. Die Hütte wäre flexibler zu planen und das Risiko von Kostensteigerungen wäre geringer, da der Anteil der Baustellenarbeiten erheblich geringer ausfallen würde.Gibacht Ansicht Ost

Arbeitstreffen der Projektgruppe Gibacht

Am 17. Januar traf sich die Projektgruppe mit dem Architekten Christian Taufenbach in Regensburg, um über den Fortgang des Projektes zu beraten. Alle Beteiligten zeigten sich von der beachtlichen Höhe der Baukosten beeindruckt und erläuterten die nächsten Schritte. Ziel des Treffens war es, ein tragfähiges Ergebnis zur Entscheidung auf der Mitgliederversammlung zu erarbeiten und dem Vorstand vorzuschlagen.

Zunächst wurde die Anregung von Josef Karl aufgenommen und besprochen. Christian Taufenbach erklärte sich bereit, in einer alternativen Projektskizze eine Sanierungsalternative zu suchen, die erheblich gravierender in den Bestand eingreifen würde und dadurch ein rationelleres und weniger kostenrisikobehaftetes Bauen ermöglichen könnte. Die Skizze wird in jedem Fall noch vor der nächsten Beiratssitzung vorliegen.

Marita Sasso informierte über eine derzeit stattfindende Reform der Förderrichtlinien für Mittelgebirgshütten im Bundesverband, die eine höhere Förderung erwarten lässt und für die Beantragung unserer Förderung noch abgewartet werden sollte. Wir könnten die Voranmeldung vom November im April noch einmal verlängern und sollten einstweilen keinen Förderantrag einreichen. Joachim Kerschensteiner berichtete, dass die Vertretung eines regional ansässigen Industrieunternehmens signalisiert hatte, relevant an der Finanzierung des Projektes mitwirken zu wollen.

Alle Beteiligten bedauerten den aktuellen Stillstand auf dem Anwesen, bei dem weder die derzeit noch offenen Nachlassfragen geklärt wurden, noch ein neues Pachtverhältnis für die Gaststätte angebahnt werden konnte. Obgleich es durchaus verständlich ist, dass gerade in Pandemiezeiten ein Neubeginn in einer Gaststätte sehr schwierig sein kann, waren sich alle Anwesenden darüber einig, dass eine alsbaldige Verpachtung der Gaststätte für das Projekt eine enorme Bedeutung hat. Mag der derzeitige Zustand des Anwesens für potenzielle Pächter*innen vielleicht nicht sonderlich einladend sein, weisen wir an dieser Stelle nochmals auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Gaststätte hin und verdeutlichen diese durch die Skizze unseres Architekten. Es wurden erneute Initiativen zur Findung einer Pächterin oder eines Pächters beschlossen, besonders auch vor dem Hintergrund, dass eine Wiederaufnahme des Betriebs durch eine sehr niedrige Pacht wirklich erleichtert wird.

Bei dieser Gelegenheit erörterte die Gruppe noch den Hinweis der Bundesgeschäftsstelle, dass eine Förderung der Baumaßnahmen für die Gaststätte sehr schwer darzustellen sei, weil die Förderungen nur Maßnahmen gelten dürften, die dem Zweckbetrieb unseres Vereins dienen würden. Konkret bedeutet das, dass es günstiger wäre, wenn die Stiftung das Gasthaus ertüchtigen würde. Sie ist selbst gemeinnützig und könnte beispielsweise öffentliche Förderungen als Veranstaltungsort von Kulturveranstaltungen und grenzübergreifenden Austauschprogrammen erhalten. Christian Taufenbach erläuterte weiterhin, dass das Gasthaus mit der derzeitigen Kapazität von ca. 50 Sitzplätzen nur sehr schwer auskömmlich betrieben werden könne und daher die Kapazität auf mindestens 80 Plätze erweitert werden sollte, wolle man eine dauerhaft tragfähige Existenz für eine Pächterfamilie schaffen.

Gibacht Ansicht EG

Maßnahmen und Empfehlungen der Projektgruppe

Die Projektgruppe beschloss, die Alternativplanungen zu begleiten, die neuen Fördermöglichkeiten für die Selbstversorgerhütte im Dialog mit dem Bundesverband zu ermitteln, weitere Initiativen zur Findung von Pächterinnen oder Pächtern zu starten und den Fortgang der Angelegenheit den Mitgliedern, dem Beirat und dem Vorstand zu kommunizieren, damit für die Mitgliederversammlung solide Entscheidungsgrundlagen bereitstehen. Sie empfahl dem Vorstand, im April noch keine Mittel zu beantragen, sondern die Mitglieder auf der kommenden Beiratssitzung und auf der kommenden Mitgliederversammlung diskutieren und entscheiden zu lassen, ob und ggf. wie das Projekt ab Mai 2022 weitergeführt werden soll.

Der Vorstand der Sektion erörterte den Vorschlag der Gruppe auf der Vorstandssitzung am 18.01.2022 und auf der Klausurtagung am 23.01.2022. Er folgte der Empfehlung einstimmig und beschloss die Umsetzung der vorgeschlagenen Vorgehensweise bis zur Mitgliederversammlung im April.

Joachim Kerschensteiner

Erwerb der Steinwaldhütte: Vorstand schlägt Kauf der Steinwaldhütte vor

Mitte November 2021 veröffentlichte die DAV Sektion Weiden im Forum 11/21 des Bundesverbandes einen Hinweis, dass ihre Steinwaldhütte in Pfaben bei Erbendorf zum Verkauf stünde. Eine Anfrage am nächsten Tag nach dem Erscheinen des Artikels ergab, dass die Hütte tatsächlich noch nicht verkauft war und ich beantragte sofort die Aufnahme unserer Sektion auf die Liste der Interessent*innen. Bereits am 28.11.2022 besichtigten wir (Sieglinde, Toni und Joachim) die Hütte im Beisein des 1. Vorsitzenden Stefan Schönberger und der Schatzmeisterin Doris Reil. Sie gefiel uns allen auf Anhieb. Eine erste Erkundungswanderung auf die Platte ermöglichte einen kleinen Einblick in die wunderbare Umgebung der Hütte. Die Sektion Weiden erbat sich eine kleine Bedenkzeit aus und wollte uns informieren, sobald sie einen Beschluss zum konkreten Verkauf gefasst hätte.

Am 30.12.21 fand ein weiteres Gespräch mit Doris Reil, Stefan Schönberger und Helmut Roßmann, alles Vorstandsmitglieder der DAV Sektion Weiden statt, auf dem sie uns mitteilten, dass sie sich freuen würden, wenn unsere Sektion die Steinwaldhütte kaufen und weiter betreiben würde. Die Hütte soll 150.000 € kosten und wurde bislang regulär vermietet. Es stehen mittelfristig einige überschaubare Modernisierungen an. Der Link zur Hüttenseite lautet:

https://www.alpenverein.de/DAV-Services/Huettensuche/steinwaldhuette-der-dav-sektion-weiden/8376961/

Von der Möglichkeit, die Hütte an andere Interessent*innen zu verkaufen, wollen sie bis zur Entscheidung auf unserer Mitgliederversammlung nicht Gebrauch machen, letztendlich also bis Ende April warten.

Die Hütte bietet mehrere Gelegenheiten zum Klettern in der unmittelbaren Umgebung und ist Ausgangspunkt für zahlreiche Wandertouren und MTB-Runden. Unser Kletterzentrumsteam war bereits im Rahmen eines Betriebsausflugs auf der Hütte und auch Sabrina Esser kennt sie als Teilnehmerin einer Veranstaltung. Dem Vernehmen nach ist die Hütte unserer jüngeren Kletterszene ein Begriff und in angenehmer Erinnerung. Auch Rita Friedl kennt das Haus durch einen Aufenthalt.

Die Hütte spricht durch ihre einfache und doch sehr gemütliche Atmosphäre mit insgesamt 24 Schlafplätzen ausgestattetes Selbstversorgerhaus vor allem unsere jüngeren Mitglieder und Familien an. Sie befindet sich etwas mehr als 100 km von Regensburg entfernt im malerischen Naturpark Steinwald und erfüllt so hervorragend unsere Kriterien für den Standort einer Mittelgebirgshütte in der Nähe unseres Standortes. Sie ist über die A93 sehr schnell und staufrei zu erreichen.

Auf der Vorstandssitzung am 18.01.2022 und auf der Klausurtagung am 23.01.2022 hat das Vorstandsgremium unserer Sektion auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Gibacht einstimmig beschlossen, dem Beirat und der Mitgliederversammlung eine Beschlussvorlage für den Erwerb der Steinwaldhütte vorzulegen. Das Hüttenreferat wurde beauftragt, die Hütte durch fachkundiges Personal besichtigen zu lassen, um einen evtl. notwendigen Instandsetzungsbedarf festzustellen.

Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass der Erwerb der Steinwaldhütte unabhängig vom Projekt Gibacht gesehen werden muss. Der Kauf wurde in der Projektgruppe Gibacht beraten und empfohlen, weil die Hütte als einfaches Selbstversorgerhaus ein anderes Mitgliederspektrum anspricht, die Finanzierung für die Sektion problemlos dargestellt werden kann und praktisch sofort zur Verfügung stehen würde.

Die Sektion Weiden freut sich über die Kooperation, die für sie den Vorteil hat, dass die Hütte den Weidener Mitgliedern weiterhin zur Verfügung steht, obgleich sie verkauft wird. Die Sektion kann den Verkaufserlös zur Errichtung eines Kletterzentrums verwenden und auf diese Weise einen Grundstein für eine solide Weiterentwicklung des Vereins legen.

Joachim Kerschensteiner

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im DAV – in unserer Sektion Regensburg

Bis  2030 will der Deutsche Alpenverein klimaneutral werden. Doch wie genau soll das gehen? Dazu braucht es eine enorme und vor allem gemeinsame Anstrengung.

Was ist der Hintergrund für diese Entscheidung des DAV ?

Inzwischen ist allgemein bekannt, dass der menschlich verursachte  Ausstoß von Treibhausgasen maßgeblich zur Klimaerwärmung beiträgt. Neben Methan und fluorierten Gasen trägt besonders CO² (Kohlendioxid) zum Treibhauseffekt bei. CO² wird vor allem durch die Verbrennung fossiler Energieträger zur Stromerzeugung, zur Wärmeversorgung in Gebäuden, in der Industrie oder im Verkehr freigesetzt. Die Erwärmung des Klimas hat weitreichende und tiefgreifende Folgen: die Folgen des Klimawandels gefährden Ökosysteme an Land und in den Ozeanen, die wir bereits in Form von gehäuften Naturproblemen und -katastrophen wie Waldbrände, Überschwemmungen, Wirbelstürmen, Trockenheiten und Gletscherschwund erfahren haben.

Die jährlichen CO²-Emissionen pro Kopf in Deutschland betrugen 2020 rund 11,61 Tonnen CO²-Äquivalente, was fast doppelt so hoch ist wie der internationale Durchschnitt von 6,66 Tonnen (BMU Klimaschutz in Zahlen, 2020). Als verträglich für das Klima gelten maximal 2 Tonnen- noch besser wäre Klimaneutralität, also null Emissionen.

Und dieses Ziel hat sich der DAV gesetzt: Klimaneutral werden.

Für dieses Ziel kann können wir unterschiedliche Wege wählen, wobei folgende Priorisierungsreihenfolge gilt: Vermeiden vor Reduzieren vor Kompensieren. Der Fokus bis 2030 liegt auf Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen. Klimaneutralität bedeutet für den DAV, die Kompensation aller Emissionen, die bis 2030 nicht vermieden oder reduziert werden können.

Grundlage alles Maßnahmen: Die Emissionsbilanzierung

Die CO²-Bilanzierung aller für den DAV wesentlichen Emissionen dient als Orientierung für alle weiteren Maßnahmen. Dafür stellt der Bundesverband ein speziell erarbeitetes Bilanzierungstool zur Verfügung. Nach einer Erstbilanzierung 2022 wird alle 1-2 Jahre eine weitere Bilanzierung vorgenommen werden.

DAV interner CO²-Preis

Um einen finanziellen Anreiz zu setzen, den eigenen CO2-Ausstoß zu mindern, wird eine DAV interner CO²-Preis eingeführt. Das daraus gebildete Budget wird ab 2023 für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt. Für 2023 und 2024 wird der Preis zunächst auf 90,- € pro Tonne CO² festgelegt.

Selbstverpflichtung – erste Schritte (Mitgliederversammlung 2019)

Ab 2022 wird auf Kurzstreckenflüge (Luftlinie unter 1000 km) verzichtet.
Ab 2023 nutzt der DAV in allen seinen Einrichtungen mit Netzanschluss 100 % zertifizierten Ökostrom

Relevante Handlungsfelder

5 Handlungsfelder wurden von verschiedenen Projektgruppen und Pilotsektionen mit entsprechenden Zielen identifiziert, die relevant für einen Klimaneutralität bis 2030 sind.

Wie geht’s bei uns in der Sektion Regensburg weiter ?

1. Information für alle Mitglieder
2. Klimaschutz- Werkstätten, möglichst als Präsenzveranstaltung, notfalls digital

Wir wollen uns folgenden Fragen stellen

  • Wie kann Klimaneutralität in unserer Sektion bis 2030 gelingen?
  • Welche ersten Schritte sind sinnvoll und notwendig?
  • Wen und was brauchen wir auf diesem Weg?

3. Alle Ressorts, Sektionsgruppen, Trainer*innen usw. sind wichtig, um notwendige, vielleicht auch kreative Schritte und Lösungen zu entwickeln und zu finden.

4. Zur Umsetzung der Klimaschutzaktivitäten in unserer Sektion braucht es eine Koordination. Dafür wird vom DAV Bundesverband  ein Klimaschutzkoordinator /eine Klimakoordinatorin empfohlen. Wie diese Funktion  gewährleistet bzw. besetzt wird, wird u.a. in einer eigenen Vorstandsklausur Mitte Januar geklärt.

Nur zusammen und in einem Diskurs können wir uns auf den gemeinsamen Weg machen, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Rita Friedl
(2. Vorsitzende)

Mitgliederversammlung der Sektion Regensburg des Deutschen Alpenvereins e.V.

am Donnerstag, den 12.November 2020 um 19:00 Uhr

in der Turnhalle des TSV Kareth-Lappersdorf, Am Sportzentrum 1
93138 Lappersdorf

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Geschäftsbericht des Vorstands
3. Haushaltsergebnis 2019
4. Bericht der Rechnungsprüfer
5. Beschlussfassung über die Entlastungdes Vorstands
6. Änderung der Mitgliedsbeiträge
7. Nachwahlen zum Vorstand
8. Wahl zum Ehrenrat
9. Haushaltsplan 2020
10. Satzungsänderungen
11. Bestätigung neuer Beiratsmitglieder
12. Sonstiges
13. Ende der Veranstaltung und Verabschiedung

Das Jahresergebnis und der neue Haushaltsplan 2020 wurden im Ausblick 02-20 veröffentlicht. Es darf darauf hingewiesen werden, dass eine gesonderte Einladung zu dieser Mitgliedsversammlung nicht mehr ergeht. Diese Ausschreibung erfüllt die satzungsgemäßen Bestimmungen. Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung zur Mitgliederversammlung der DAV Sektion Regensburg bis zum 29. Oktober 2020 per E-Mail an info@alpenverein-regensburg.de oder telefonisch unter 0941/560159.

Regensburg, den 22.09.2020                     
Reinhardt Neft, 1. Vorsitzender                               
Rita Friedl, Stellvertretende Vorsitzende                                                                                                                            

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Sektion Regensburg des Deutschen Alpenvereins e.V.

am Mittwoch, den 20. Oktober 2021 um 19:00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung leider nicht möglich. Deshalb findet die Mitgliederversammlung 2020 und 2021 virtuell statt. 

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Geschäftsbericht des Vorstands
3. Haushaltsergebnis 2019
4. Bericht der Rechnungsprüfer 2019
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 2019
6. Haushaltsergebnis 2020
7 . Bericht der Rechnungsprüfer 2020
8. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 2020
9. Vorstandswahlen
10. Wahl der Rechnungsprüfer
11. Bestätigung des Beirats
12. Wahl zum Ehrenrat
13. Wahl von Ehrenmitgliedern
14. Haushaltsplan 2021
15. Änderung der Mitgliedsbeiträge
16. Satzungsänderungen
17. Sonstiges
18. Ende der Veranstaltung und Verabschiedung

Zur Mitgliederversammlung für die Jahre 2020 und 2021 wurde bereits im Ausblick 01-21eingeladen. Der ursprüngliche Termin am 22. April 2021 konnte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht stattfinden. Es darf darauf hingewiesen werden, dass dies eine Erinnerung an die Einladung zur Ersatzveranstaltung ist, die ebenfalls bereits im Ausblick 01-21 erfolgte. Diese Ausschreibung erfüllte die satzungsgemäßen Bestimmungen. Das jeweilige Jahresergebnis und der Haushaltsplan 2019 und 2020 wurden im Ausblick 02-2020 und 02-2021 sowie im Jahresbericht 2019 und 2020 veröffentlicht. Dort sind die Zahlen der Haushaltsergebnisse vom Schatzmeister kommentiert. Bitte unbedingt beachten: Die Mitgliederversammlung und die Neuwahlen finden mittels Online-Konferenz und Abstimmungstool virtuell statt. Die reguläre Anmeldefrist endete am 10. Oktober 2021 um 12.00 Uhr. Bitte wenden Sie sich an mitglieder@alpenverein-regensburg.de, wenn Sie noch teilnehmen möchten. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@alpenverein-regensburg.de oder telefonisch an uns unter 0941 560159.

Regensburg, den 15.09.2021                           

Rita Friedl, Vertreterin des/der 1. Vorsitzenden

Joachim Kerschensteiner, stellvertretender Vorsitzender