Aufgaben der Rechnungsprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt im Turnus von drei Jahren neben dem Vorstand auch zwei Rechnungsprüfer*innen. Mitglieder von Organen können nicht zugleich Rechnungsprüfer*innen werden. Zur Wahl stellen sich wieder Florian Griesbeck und Michael Weigert. Die Rechnungsprüfer*innen haben den vom Vorstand aufgestellten Rechenschaftsbericht samt Unterlagen dazu sowie die Geschäftsführung im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Weisung der Mitgliederversammlung zu prüfen.